Hinweis zur Batterieentsorgung und zum Batteriepfand
Information zu Fahrzeugbatterien
Fahrzeugbatterien können vom Endnutzer dem Vertreiber an oder in unmittelbarer Nähe seines Handelsgeschäfts
bzw. im Versandhandel an seinem Versandlager (auf Grund der Gefahrgutverordnung nicht im Versand) unentgeltlich
zurückgegeben werden. Die Rückgabe bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Recyclinghof kann unter
Umständen kostenpflichtig sein, bitte informieren Sie sich bei der Sammelstelle in Ihrer Nähe.
Endnutzer haben beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie ohne Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie ein Pfand in
Höhe von EUR 7,50 einschließlich Umsatzsteuer zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie erstattet wird.
Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich Pfand. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand
erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3 Batteriegesetz,
der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne
Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung
von Fernkommunikationsmittel anbietet, ist zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines solchen schriftlichen
oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
Hinweis gemäß § 18 Batteriegesetz
Batterieentsorgung
Die abgebildete durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Ist unter diesem Symbol
zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium,
Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten
und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist. Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie Batterien
nach Gebrauch bei uns, an den Recyclinghöfen der Kommunen oder im Handel ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich
und gesetzlich vorgeschrieben. Alle Batterien werden wiederverwendet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wiedergewinnen
und zugleich Umwelt und Gesundheit schützen.